Unser Verein

Basketball Förderverein Leverkusen 08 e.V.


 

Vereinssatzung

 

1. Name und Sitz:

Der Verein führt den Namen „Basketball Förderverein Leverkusen 08 e.V.“, bzw. die Abkürzung „BFL-08.“. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen. (Reg.-Nr. VR-401965)

Hauptsitz und Verwaltungssitz des Vereins ist Leverkusen. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

2. Zweck:

Zweck des Vereins ist die Unterstützung von Projekten (z.B. Schul-Ligen, Turniere und Camps) für basketballbegeisterte Kinder und Jugendliche in der Region und die dafür erforderliche Mittelbeschaffung für Trainer, Organisatoren, Betreuer usw..

Die Unterstützung der Projekte erfolgt materiell (z.B. zur Verfügung stellen von Bällen, Trikots, etc.) und finanziell aus freiwilligen Mitgliedsbeiträgen und Spenden, sowie mit der Unterstützung von Sponsoren. Der Verein führt hierzu u.a. Turniere, Versteigerungen, Tombolas etc. durch.

Der Schwerpunkt liegt in der Zusammenarbeit mit der Basketballabteilung des TSV Leverkusen (Jugend- und Amateurbereich).

 

3. Gemeinnützigkeit:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Der Verein ist selbstlos tätig, d.h. er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten für die Wahrnehmung Ihrer Vereinsposition (z.B. Vorstand) keine Gehälter aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

 

4. Mitgliedschaft im BFL:

Mitglied werden kann jede natürliche und juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechtes. Die Mitgliedschaft kann nur schriftlich über ein Beitrittsformular beantragt werden. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Bestätigung des Vorstandes und Zahlung des Mitgliedsbeitrages zum jeweiligen Eintrittsdatum. Primäre Zahlungsart ist das Lastschriftverfahren. Das Mitgliedsjahr beginnt spätestens mit dem 01.07. jeden Jahres und endet zum 30.06. des Folgejahres. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, schriftlicher Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied (nur zum Ende eines Mitgliedsjahres und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten) oder Ausschluss aus dem Verein. Der Verein haftet nicht für strafrechtlich verfolgbares Verhalten seiner Mitglieder und behält sich in diesem Fall Schadensersatzforderungen vor. Die Mitgliedschaft ist für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre kostenlos. Die Beitragshöhe wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

 

5. Organe im BFL:

Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden sowie dem Kassenwart. Alle Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich mit Einzelvertretungsberechtigung. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, übernimmt der übrige Vorstand dessen Aufgaben und Pflichten, für den Rest der Amtsdauer.

Einmal jährlich wird ein Jahresbericht über die Arbeit des Vorstandes und die Aktivitäten des Vereins sowie ein Kassenbericht erstellt. Diese werden auf der mitgliederinternen Vereinshomepage veröffentlicht.

 

Der Beirat wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt, er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Er hat die Aufgabe die Arbeit des Vorstandes zu unterstützen und ihn insbesondere in Fachfragen zu beraten. Der Beirat ist berechtigt in Vertretung des Vorstandes die Interessen und Ziele (Zweck) des Vereins zu verfolgen und vereinsbetreffende Termine wahrzunehmen. Entscheidungen und außerordentliche Ereignisse müssen mit dem Vorstand abgesprochen werden.

 

Eine Mitgliederversammlung findet alle 2 Jahre statt und wird vom Vorstand einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich, wobei auch die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitgeteilt wird. Diese kann auch per E-Mail erfolgen. Es besteht die Möglichkeit der Einladung die jährlichen Berichte vorab beizufügen. Änderungen der Tagesordnung können zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Die Änderungen werden zu Beginn der Versammlung bekannt gegeben. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung in der Mitgliederversammlung beschließt diese durch einfache Mehrheit.

Die Mitgliederversammlung hat u.a. folgende Aufgaben: Wahl, Bestätigung und Entlastung des Vorstandes und des Beirates, Wahl oder Bestätigung weiterer Vereinsgremien, Aufgabenverteilungen, Beschlüsse über Satzungsänderungen, Beiträge oder Auflösung, Pflege und Verfolgung der Vereinsinteressen/Vereinsziele, Mitglieder- und Sponsorenansprache/-werbung. Entscheidungen werden durch die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen.

Satzungsänderungen, eine Änderung des Vereinszwecks sowie eine Auflösung des Vereins bedürfen einer zustimmenden 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Versammlungen und Abstimmungen können auch online, per e-mail, per schriftlicher Korrespondenz, oder per Telefon-Konferenz abgehalten werden.

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, welches von dem Anfertigenden sowie einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.

 

6. Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens: Bei Auflösung, Aufhebung oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, fällt das nach Abzug der evtl. Vereinsverbindlichkeiten verbleibende Vermögen des Vereines, an eine Stiftung oder eine ehrenamtliche Organisation zur Unterstützung von Kindern, welche als gemeinnützig im Sinne der AO anerkannt ist. In diesem Fall wird hierüber im Rahmen einer Versammlung entschieden.

 

7. Allgemeines: Der BFL macht seine Aktivitäten und Projekte auf seiner Internet-Seite publik. Hier ist die Satzung hinterlegt und es werden Formulare (z.B. Antrag auf Mitgliedschaft) zum Download bereitgestellt. Notwendige Auslagen für Drucksachen (Formulare, Briefpapier), Web-Präsenz etc. werden von Vorstand und Beirat nötigenfalls vorfinanziert und später vom Vereinskonto zurückerstattet. Das Formularwesen wird von Vorstand und Beirat erarbeitet und bereitgestellt. Sollten einzelne Punkte der Satzung unwirksam sein/werden, so wird/werden diese/r ersetzt, wodurch der Rest der Satzung nicht beeinflusst wird. Änderungen und Ergänzungen bedürfen eines Beschlusses und müssen schriftlich eingereicht und hinterlegt werden.

 

Stand: 11.07.2011, der Vorstand



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